Hundebetreuung als Haushaltsnahe Dienstleistung absetzen

Liebe Hundebesitzer,

wie ich gerade erfahren habe, wurde das Gesetz der Absetzbarkeit von Haushaltsnahen Dienstleistungen überarbeitet. Das betrifft auch die Hundebetreuung.

Bisher war es so, dass nur Arbeiten, die direkt in der Wohnung oder dem Haus ausgeführt werden, absetzbar waren.

Hundebesitzer, die die Betreuung ihres Hundes absetzen wollten, hatten bisher häufig das Problem, dass nur die Zeit anerkannt wurde, in der der Hundebetreuer den Hund in der Wohnung, z.B. zur Fütterung oder Fellpflege betreute. Sobald er mit dem Hund die Wohnung verließ, um ihn auszuführen, wurde das von vielen Finanzämtern nicht mehr als Haushaltsnahe Dienstleistung anerkannt. Das soll nun anders werden!

Die Betreuung von Haustieren, Pflege, Fütterung und auch das Ausführen von Tieren soll ab sofort absetzbar sein. Hier ist der Link zu den offiziellen Schreiben des Bundesamtes für Finanzen.

Hundebesitzer, die die Betreuung ihres Hundes in professionelle Hände legen, haben dadurch gleich mehrere Vorteile! Ausgebildeten Hundeprofis bieten eine zuverlässige Betreuung mit Qualität. Und über die Einkommenssteuererklärung am Ende des Jahres können sie sich als Kunde einen Teil der Aufwendungen vom Finanzamt wieder zurückholen. Voraussetzung ist, dass der Dogwalker dem Kunden eine Rechnung ausstellt.

Das begünstigt nun die Firmen, die ihre Einnahmen offiziell abrechnen und Versteuern.

Das bedeutet, dass ihr unsere Rechnungen für die Hundebetreuung, auf jeden Fall bei eurer Einkommenssteuer dem Finanzamt einreichen solltet.

Liebe Grüße und einen schönen Herbst
Euer ANUBYS-Team